Amateurfunk und Technik
Wie wird man eigentlich Funkamateur?
Nach der erfolgreich abgelegten „Prüfung zum Erwerb des Prüfungszeugnisses“ der Klasse E (sogenannte Einsteigerklasse) oder der Klasse A wird jedem Funkamateur ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt. Mit diesem Rufzeichen ist jeder Funkamateur berechtigt, Funkbetrieb im Rahmen seiner Zulassung zum Amateurfunkdienst auszuüben.